FiNUM.Nachhaltigkeit

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088

Das Geschäftsmodell der FiNUM.Finanzhaus AG beruht auf langfristigen Partnerschaften mit Vertriebs- und Produktpartnern, Professionalität und Transparenz. Wir sind davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Good Governance-Management wesentlich zur Zukunftsfähigkeit, Stabilität und zum finanziellen Erfolg unseres Wirtschaftssystems beitragen. Wir sehen es deshalb als integralen Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns an, neben ökonomi-schen Aspekten nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Wirtschaften effektiv zu fördern, natürliche Ressourcen effizienter zu nutzen und gesellschaftliches Engagement zu stärken.

Die nachfolgende Nachhaltigkeits-Policy dokumentiert unser Selbstverständnis, wie wir in den verschiedenen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit dieser Nachhaltigkeitsverantwortung gerecht werden wollen.

Erklärung zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Anlage- und Versicherungsberatungstätigkeit ein.

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintritt wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition von Endkunden haben können.

Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

(1) Nachhaltigkeitsmanagement ist uns wichtig. Wir haben deshalb innerhalb der Fi-NUM.Finanzhaus AG ein Kompetenzteam benannt, das für die Umsetzung unserer Nach-haltigkeitsstrategie verantwortlich ist.

(2) Nachhaltigkeitsrisiken werden von uns in der Beratung entsprechend den Anlagezielen und dem Wunsch des Endkunden einbezogen.

(3) Wir berücksichtigen bei der Anlage- und Versicherungsberatung außerdem auf Wunsch des Endkunden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen einer Investition auf die Nach-haltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Men-schenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

(4) Zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken und der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeiten die Be-richterstattung und die vorvertraglichen Informationen von Produktpartnern zu ihrem Un-ternehmen und ihren Anlage- und Versicherungsprodukten berücksichtigen. Dabei können wir ggfs. auch Daten und Informationen Dritter zur Beurteilung des jeweiligen Produktpart-ners verwenden.

(5) Hinsichtlich des Inhalts, der Bewertungsmethoden und der Darstellung der Nachhaltig-keitsrisken und der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren orientieren wir uns an den Veröffentlichungen der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie gängigen Branchenstandards.

(6) Wir orientieren uns außerdem an den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI) und werden

  • ESG-Themen in unsere Analyse- und Entscheidungsprozesse zu Produktangebo-ten im Versicherungs- und Investmentbereich einbeziehen.
  • Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung von Nachhaltigkeitsprinzipien in der Versicherungs- und Investmentbranche vorantreiben.
  • Wir werden im Rahmen unserer Mitwirkungspolitik Unternehmen und Körperschaf-ten, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
  • Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsprinzipien zu steigern.

(7) Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer eigenen Unternehmensor-ganisation sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, unsere Vertriebspartner für As-pekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

(8) Wir werden durch geeignete Informationen sicherstellen, dass unsere Vertriebspartner Versicherungs- und Investmentprodukte auch hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten be-urteilen können, um Endkunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen ge-eignete Produkte empfehlen zu können. Aktuelle Produktkenntnisse, rechtliche und fachliche Grundlagen sowie aufsichtsrechtliche Entwicklungen werden wir unseren Vertriebspartnern durch ein breites und qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungs-angebot vermitteln.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Ein-klang.

Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütung der FiNUM.Finanzhaus AG.

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass weder unsere Vertriebspartner noch unsere Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet wer-den, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von Endkunden zu handeln, kollidiert.

Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Versicherungen und In-vestmentprodukte zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Endkunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Versicherungen und Investmentprodukten mit hohen Nachhal-tigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe für die Vermittlung von Finanzprodukten.